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   AG Berlin-Charlottenburg, 10.04.2018 - 74 C 75/17   

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https://dejure.org/2018,25849
AG Berlin-Charlottenburg, 10.04.2018 - 74 C 75/17 (https://dejure.org/2018,25849)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 10.04.2018 - 74 C 75/17 (https://dejure.org/2018,25849)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 10. April 2018 - 74 C 75/17 (https://dejure.org/2018,25849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschluss über Schadensersatz gegen Wohnungseigentümer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigentümergemeinschaft kann nicht Schadensersatzpflicht eines Eigentümers feststellen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.04.2018 - 74 C 75/17
    Eine Teilungültigerklärung kommt nur in Betracht, wenn "zweifelsfrei" davon auszugehen ist, dass der Beschluss auch als Teilregelung beschlossen worden wäre (BGH, Urt. v. 12.12.2014 - V ZR 53/14, NZM 2015, 218, 220; BGH, Urt. v. 10.10.2014 - V ZR 315/15, NJW 2015, 549, 551).

    Von einer teilweisen Aufrechterhaltung darf danach nur äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht werden (BGH, Urt. v. 10.10.2014 - V ZR 315/15, NJW 2015, 549, 551).

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.04.2018 - 74 C 75/17
    Zwar kann bei selbständigen und abgrenzbaren Teilen eines Beschlusses eine nur teilweise Ungültigerklärung in Betracht kommen (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 04.12.2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, Rn. 6).
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.04.2018 - 74 C 75/17
    Eine Teilungültigerklärung kommt nur in Betracht, wenn "zweifelsfrei" davon auszugehen ist, dass der Beschluss auch als Teilregelung beschlossen worden wäre (BGH, Urt. v. 12.12.2014 - V ZR 53/14, NZM 2015, 218, 220; BGH, Urt. v. 10.10.2014 - V ZR 315/15, NJW 2015, 549, 551).
  • BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkung der Anfechtungsklage auf einen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.04.2018 - 74 C 75/17
    So wie auch bei der Anfechtung einer Sonderumlage eine bloße Reduzierung nicht in Betracht kommt (BGH, Urt. v. 19.10.2012 - V ZR 233/11, juris, Rn. 9), kann das Gericht auch den Sanierungsbeschluss nicht ohne die Regelung zur Finanzierung aufrechterhalten, da nicht zweifelsfrei feststeht, dass ein solcher Beschluss auch gefasst worden wäre.
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